Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) & ASR A3.4
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt Mindestanforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland. Für die Beleuchtung wird sie durch die ASR A3.4 "Beleuchtung" konkretisiert. Diese Seite erklärt die rechtlichen Pflichten für Arbeitgeber und Planer.
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Diese Zusammenfassung dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Berufsgenossenschaftoder Arbeitsschutzbehörde.
Rechtlicher Rahmen: Hierarchie der Vorschriften
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz unterliegt einer klaren Normenhierarchie. Nicht jede Vorschrift hat dieselbe rechtliche Bindungswirkung:
Hierarchie der Beleuchtungsvorschriften in Deutschland
Was bedeutet "Vermutungswirkung"?
Wenn Sie die ASR A3.4 einhalten, wird vermutet, dass Sie auch die ArbStättV erfüllen. Bei Abweichung von der ASR müssen Sie nachweisen, dass Ihre Lösung einen gleichwertigen Schutz bietet.
Beleuchtungsanforderungen nach ASR A3.4
Die ASR A3.4 (Stand: April 2022) definiert konkrete Mindestwerte für Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe:
| Tätigkeit / Bereich | Min. Lux (Ēm) | UGR max. | CRI min. (Ra) | U₀ min. |
|---|---|---|---|---|
| Büro, Bildschirmarbeit | 500 | ≤ 19 | 80 | 0,6 |
| Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung | 500 | ≤ 19 | 80 | 0,6 |
| Technisches Zeichnen (CAD) | 750 | ≤ 16 | 80 | 0,7 |
| Besprechungsraum | 500 | ≤ 19 | 80 | 0,6 |
| Empfang, Rezeption | 300 | ≤ 22 | 80 | 0,6 |
| Flure, Verkehrswege (ständig) | 100 | ≤ 25 | 40 | 0,4 |
| Lager (Regale, ohne Lesebedarf) | 200 | ≤ 25 | 60 | 0,4 |
| Werkstatt - grobe Arbeit | 300 | ≤ 22 | 80 | 0,6 |
| Werkstatt - Feinarbeit | 750 | ≤ 19 | 80 | 0,7 |
| Kantine / Pausenraum | 200 | ≤ 22 | 80 | 0,6 |
| Sanitärräume | 200 | ≤ 25 | 80 | 0,4 |
Legende: Ēm = Mindest-Beleuchtungsstärke (gemittelter Wartungswert), UGR = Blendungsbewertungszahl, CRI/Ra = Farbwiedergabeindex, U₀ = Gleichmäßigkeit (min/mittel)
Grundanforderungen nach ASR A3.4
Allgemeine Beleuchtung
- ✓ Ausreichende Beleuchtungsstärke auf der Arbeitsfläche
- ✓ Blendungsbegrenzung (UGR-Grenzwert einhalten)
- ✓ Gute Farbwiedergabe (CRI/Ra ≥ 80 für Büro)
- ✓ Gleichmäßige Ausleuchtung (U₀ ≥ 0,6)
- ✓ Tageslichtnutzung wo möglich priorisieren
- ✓ Flimmerfrei (> 100 Hz, besser > 1000 Hz)
Notbeleuchtung
- • Mindestens 1 Lux auf Fluchtwegen (Bodenniveau)
- • Automatische Aktivierung bei Stromausfall (< 0,5 s)
- • Mindestens 60 Minuten Betriebsdauer
- • Erkennbare Rettungszeichen (selbstleuchtend)
- • Monatliche Funktionsprüfung
- • Jährliche Kapazitätsprüfung
Arbeitgeberpflichten: Gefährdungsbeurteilung
Nach § 3 ArbStättV und § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für die Beleuchtung durchführen und dokumentieren:
1. Gefährdungsbeurteilung erstellen
Systematische Erfassung und Bewertung aller beleuchtungsbezogenen Gefährdungen.
- • Ist-Zustand messen (Luxmeter, UGR-Bewertung)
- • Vergleich mit Soll-Werten der ASR A3.4
- • Besondere Gefährdungen identifizieren (z.B. Sehbehinderte)
2. Maßnahmen festlegen
Bei Mängeln sind konkrete Maßnahmen zu definieren und umzusetzen.
- • Technische Maßnahmen (z.B. mehr/andere Leuchten)
- • Organisatorische Maßnahmen (z.B. Arbeitsplatzausrichtung)
- • Persönliche Maßnahmen (z.B. Arbeitsplatzbrille)
3. Dokumentation aufbewahren
Schriftliche Dokumentation ist Pflicht (§ 6 ArbStättV).
- • Lichtplanungsberechnungen (DIALux, Relux)
- • Messprotokolle nach Inbetriebnahme
- • Wartungsnachweise und Prüfprotokolle
4. Regelmäßige Wartung und Prüfung
Fortlaufende Sicherstellung der Beleuchtungsqualität.
- • Reinigung je nach Verschmutzungsgrad (halbjährlich bis jährlich)
- • Funktionsprüfung der Notbeleuchtung (monatlich)
- • LED-Degradation überwachen (bei < 80% → Austausch)
Konsequenzen bei Verstößen
⚠️ Mögliche Folgen bei Nichteinhaltung
- • Bußgeld: Ordnungswidrigkeiten bis zu 30.000 € (§ 9 ArbStättV)
- • Haftung: Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bei Unfällen
- • Strafrecht: Bei grober Fahrlässigkeit Körperverletzung im Amt möglich
- • Versicherungsschutz: BG kann Leistungen kürzen oder verweigern
- • Anordnungen: Gewerbeaufsicht kann Betriebseinschränkungen verfügen
Unterschied: ASR A3.4 vs. DIN EN 12464-1
| Kriterium | ASR A3.4 | DIN EN 12464-1:2021 |
|---|---|---|
| Rechtscharakter | Technische Regel (Vermutungswirkung) | Norm (Stand der Technik) |
| Geltungsbereich | Deutschland | EU-weit (EN) |
| Detailtiefe | Grundwerte für typische Bereiche | Umfassend (100+ Tätigkeiten) |
| Aktualisierung | April 2022 | August 2021 |
| Prüfung bei Kontrolle | Primär herangezogen | Sekundär / Planungsgrundlage |
| Empfehlung | Beide beachten – DIN für detaillierte Planung, ASR für Rechtskonformität | |
💡 Praxishinweis für Planer
Wer die DIN EN 12464-1 einhält, erfüllt in der Regel automatisch die Anforderungen der ASR A3.4. Bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Gewerbeaufsicht wird primär die ASR A3.4 herangezogen. Dokumentieren Sie beides in Ihrer Lichtplanung.
Checkliste für Arbeitgeber
✓ Beleuchtungs-Compliance Checkliste
Planung & Dokumentation
- ☐ Gefährdungsbeurteilung Beleuchtung erstellt
- ☐ Lichtplanung durch Fachperson (DIALux/Relux)
- ☐ Mindestwerte ASR A3.4 berücksichtigt
- ☐ Abnahmeprotokoll nach Inbetriebnahme
Betrieb & Wartung
- ☐ Wartungsintervalle definiert
- ☐ Notbeleuchtung monatlich geprüft
- ☐ Leuchtmittel-Degradation überwacht
- ☐ Nachweise archiviert (10 Jahre)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen ArbStättV und ASR A3.4?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die rechtlich verbindliche Verordnung. Die ASR A3.4 "Beleuchtung" ist eine Technische Regel, die die allgemeinen Anforderungen der ArbStättV konkretisiert und "Vermutungswirkung" hat – wer sie einhält, erfüllt automatisch die Verordnung.
Welche Mindest-Lux-Werte gelten für Büroarbeitsplätze?
Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze gilt nach ASR A3.4 ein Mindestwert von 500 Lux auf der Arbeitsfläche. Für technisches Zeichnen sind 750 Lux erforderlich. Flure und Verkehrswege benötigen mindestens 100 Lux.
Ist die DIN EN 12464-1 rechtlich verbindlich?
Nein, die DIN EN 12464-1 ist keine Rechtsvorschrift, sondern gibt den "Stand der Technik" wieder. Sie dient als Empfehlung und Planungsgrundlage. Verbindlich für Arbeitsstätten in Deutschland ist die ArbStättV mit der ASR A3.4.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften?
Zuständig sind die staatlichen Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz) und die Berufsgenossenschaften. Bei Kontrollen wird primär die Einhaltung der ASR A3.4 geprüft.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die ArbStättV?
Verstöße gegen die ArbStättV sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 30.000 € geahndet werden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z.B. nach Unfällen) drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Muss ich eine Gefährdungsbeurteilung für die Beleuchtung erstellen?
Ja! Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen – einschließlich der Beleuchtung. Die Beurteilung muss dokumentiert werden.
Was bedeutet UGR und welche Grenzwerte gelten?
UGR (Unified Glare Rating) ist das einheitliche Blendungsbewertungssystem. Für Büros gilt UGR ≤ 19, für technisches Zeichnen UGR ≤ 16: Je niedriger der Wert, desto geringer die Blendung.
Wie oft muss die Beleuchtungsanlage gewartet werden?
Die ArbStättV fordert "regelmäßige" Wartung. In der Praxis bedeutet das: Jährliche Funktionsprüfung, Reinigung je nach Verschmutzung, und LED-Austausch bei Degradation unter die Nennbeleuchtungsstärke.