DIN VDE 0100-701:2025 – Neue Schutzbereiche
Alle Neuerungen der Elektroinstallation in Badezimmern ab 1. Juni 2025: RCD-Pflicht, 230V Leuchten in Bereich 1, erweiterte Geltungsbereiche.
⚡ Neue Norm ab 1. Juni 2025
Die DIN VDE 0100-701:2025-06 ersetzt die alte Fassung von 2008 und bringt wesentliche Änderungen für Elektroinstallationen in Badezimmern und Duschbereichen. Übergangsfrist bis 6. Dezember 2027 – danach muss die neue Norm vollständig angewendet werden.
Schutzbereiche nach DIN VDE 0100-701:2025
Bereich 0
Innenraum der Badewanne oder Duschwanne (unter Wasser)
Bereich 1
Senkrechte Begrenzung der Wanne/Dusche bis 2,25m Höhe
Bereich 2
60 cm um Bereich 1 horizontal
Außerhalb Bereich 2
Außerhalb der Schutzbereiche (ehem. Bereich 3)
Was ändert sich? 2008 → 2025
| Thema | Alt (2008) | Neu (2026) | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Geltungsbereich | Nur Innenräume mit Badewanne/Dusche | Auch Außenbereiche (Schwimmbadduschen, Outdoor) | Außenduschen müssen jetzt normkonform geplant werden |
| Begriff "Räume" | "Räume mit Badewanne oder Dusche" | "Orte mit Badewanne oder Dusche" | Erweiterter Anwendungsbereich auf nicht-umschlossene Bereiche |
| Bereich 3 | Definiert als 60 cm bis 2,4 m um Bereich 2 | Entfällt – ersetzt durch allgemeine Anforderungen | Vereinfachte Planung, klare 3m/4m Grenzen |
| RCD-Schutz | Mit Ausnahmen (z.B. SELV-Kreis) | Pflicht ohne Ausnahmen für alle Stromkreise | Alle Badstromkreise benötigen RCD ≤30mA |
| 230V Leuchten in Bereich 1 | Verboten – nur SELV erlaubt | Erlaubt mit IPX4 und RCD-Schutz | Mehr Flexibilität bei der Leuchtenauswahl |
| UV-/Infrarotstrahler | Nicht explizit geregelt | Explizit im Bereich 1 erlaubt | Wärmelampen legal im Badbereich installierbar |
| Feste Abtrennungen | Allgemeine Anforderungen | Präzisierte Anforderungen an Trennwände | Klare Vorgaben für Glastrennwände, Vorwände |
| Außengrenzen | Nur durch Bereich 3 begrenzt | 3 m Höhe, 4 m seitlich ab Wasseranschluss | Definierte Grenzen auch für große Bäder |
IP-Schutzarten für Badezimmer
⚠️ Wichtige Hinweise zur Umsetzung
📐 Praxisbeispiel: Standard-Badezimmer
- Badezimmer 2,5 × 3 m mit Dusche (ohne Wanne)
- Raumhöhe 2,4 m
- Brausekopf an der Wand, Höhe 2,0 m
- Geplant: Wandleuchte neben Spiegel
- Bereich 1: 120 cm Radius um Brausekopf, bis 2,25 m Höhe
- Bereich 2: +60 cm um Bereich 1
- Wandleuchte: In Bereich 2 → IPX4 erforderlich
- RCD: Pflicht für gesamten Badstromkreis
Häufige Fragen
Gilt die neue Norm auch für bestehende Badezimmer?
Bestandsschutz: Bestehende Anlagen, die nach der alten DIN VDE 0100-701:2008 errichtet wurden, dürfen weiter betrieben werden. Bei wesentlichen Änderungen oder Erweiterungen muss jedoch die neue Norm angewendet werden. Ein reiner Leuchtentausch gilt nicht als wesentliche Änderung.
Darf ich einen Infrarotstrahler über der Dusche montieren?
Ja, neu ab 2026: Die neue Norm erlaubt explizit UV- und Infrarotstrahler im Bereich 1. Voraussetzungen: Mindestens IPX4, Anschluss anRCD ≤30mA, fest installiert (kein Stecker). Vorteil für Wärmelampen direkt über der Dusche.
Warum entfällt Bereich 3?
Die Vereinfachung folgt dem Prinzip: Klare Grenzen statt komplexer Abstufungen. Statt vier Bereiche gibt es jetzt drei (0, 1, 2) plus den Bereich „außerhalb". Die neuen Grenzen (3 m Höhe, 4 m seitlich) definieren eindeutig, wo die Badvorschriften enden – auch in großen Luxusbädern.
Welchen RCD-Typ benötige ich fürs Bad?
Mindestens Typ A (erkennt pulsierenden Gleichstrom). Bei elektronischen Verbrauchern (LED-Treiber, Elektronik) empfohlen: Typ Foder Typ B für Gleichfehlerströme. Auslösestrom: I∆n ≤30mA, für erhöhten Personenschutz (z.B. Kinderbad): I∆n ≤10mA. Mehr dazu: FI-Schutzschalter Typen