ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung
Planungsorientierung für Arbeitsstättenbeleuchtung
ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert Anforderungen derArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Beleuchtung, Tageslicht und Sicherheitsbeleuchtung. Die folgenden Tabellen sind eine Orientierung für Planung, Begehung und Gefährdungsbeurteilung.
Die Unterlage ist kein ASR- oder Beleuchtungsnachweis und ersetzt keine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung.
ASR A3.4 schnell einordnen
Anforderungen nach ASR A3.4
| Bereich | Anforderung | Einordnung | Konkret | Prüfung | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Tageslicht | Ausreichende Tageslichtversorgung anstreben | Soll-Vorschrift (wenn möglich) | Fenster mind. 1/10 der Grundfläche (Richtwert) | Gefährdungsbeurteilung | Tageslicht ist gesundheitsfördernd, aber nicht immer möglich |
| Sichtverbindung nach außen | Fenster oder Oberlichter für Sichtverbindung | Soll-Vorschrift | Blick ins Freie ermöglichen (Orientierung) | Bei Neubauten einplanen | Wichtig für Wohlbefinden und Orientierung |
| Künstliche Beleuchtung | Ausreichende künstliche Beleuchtung | Anforderung aus ArbStättV/ASR | Nach DIN EN 12464-1 (Lux-Werte) | Messung mit Luxmeter | Projektbezogen in der Gefährdungsbeurteilung bewerten |
| Sicherheitsbeleuchtung | Notbeleuchtung bei Stromausfall | Bei Bedarf nach Gefährdungsbeurteilung | Nach DIN EN 1838 (1 lx, 60 Min.) | Jährliche Funktionsprüfung | Erfordernis ergibt sich aus Nutzung und Gefährdungsbeurteilung |
| Blendung | Blendung vermeiden | Anforderung projektbezogen prüfen | UGR-Grenzwerte nach EN 12464-1 | Berechnung oder Messung | UGR < 19 für Büros |
| Wartung | Beleuchtung instand halten | Instandhaltung organisieren | Defekte Leuchtmittel austauschen | Regelmäßige Sichtprüfung | Wartungsfaktor bei Planung berücksichtigen |
Wichtig: ASR A3.4verweist auf DIN EN 12464-1 für konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte. Ob diese Werte im konkreten Projekt ausreichen, bleibt Teil der Gefährdungsbeurteilung.
Tageslicht-Anforderungen
| Kriterium | Richtwert | Beispiel | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Fensterfläche | ≥ 1/10 der Grundfläche | Raum 20 m² → mind. 2 m² Fenster | Richtwert, keine Pflicht |
| Tageslichtquotient | ≥ 2% (Arbeitsbereich) | Bei 10.000 lx außen → 200 lx innen | Nur bei Neubauten relevant |
| Sichtverbindung | Fenster oder Oberlicht vorhanden | Blick ins Freie möglich | Wichtig für Orientierung |
| Sonnenschutz | Bei direkter Sonneneinstrahlung | Jalousien, Rollos, Markisen | Blendung und Hitze vermeiden |
Tageslicht: Soll-Vorschrift, keine Pflicht
ASR A3.4 nennt Tageslicht und Sichtverbindung als Planungsziel. Ob und wie es umgesetzt werden kann, hängt von Nutzung, Bestand und Gefährdungsbeurteilung ab. Bedeutet:
- Arbeitsräume mit Fenstern planen
- Fensterfläche ≥ 1/10 der Grundfläche
- Sichtverbindung nach außen
- Tageslichtquotient ≥ 2%
- Keller, Tiefgaragen (technisch unmöglich)
- Produktionshallen (Prozess erfordert Dunkelheit)
- Serverräume (Klimatisierung wichtiger)
- Bestandsbauten (Umbau unverhältnismäßig)
Fazit: Tageslicht istwünschenswert, aber projektbezogen zu bewerten. Künstliche Beleuchtung muss aberimmer ausreichend sein!
Sicherheitsbeleuchtung – wann erforderlich?
| Situation | Einordnung | Grund | Norm | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Fluchtwege ohne Tageslicht | regelmäßig erforderlich | Evakuierung bei Stromausfall | ASR A2.3, EN 1838 | Innenliegende Flure, Treppenhäuser |
| Räume > 2.000 m² | häufig erforderlich | Panik bei plötzlicher Dunkelheit | ASR A2.3, EN 1838 | Produktionshallen, Lagerhallen |
| Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | projektbezogen erforderlich | Sichere Beendigung gefährlicher Prozesse | ASR A2.3, EN 1838 | Chemielabor, OP-Saal, Hochregallager |
| Versammlungsstätten | fachlich prüfen | Viele Personen, Evakuierung komplex | Versammlungsstättenverordnung | Kino, Theater, Konzerthalle |
| Kleine Büros mit Tageslicht | oft nicht erforderlich | Tageslicht reicht für Evakuierung | Gefährdungsbeurteilung | Einzelbüro mit Fenster, direkter Ausgang |
Prüfpunkte des Arbeitgebers
1. Gefährdungsbeurteilung durchführen
2. Ausreichende Beleuchtung bereitstellen
3. Sicherheitsbeleuchtung installieren
4. Wartung und Instandhaltung
5. Unterweisung der Beschäftigten
Besondere Arbeitsplätze
| Arbeitsplatz | Besonderheit | Anforderung | Norm | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|
| Bildschirmarbeitsplatz | Reflexblendung vermeiden | UGR < 19, keine Spiegelungen auf Monitor | ASR A3.4 Anhang 1 | Leuchten parallel zu Blickrichtung, matte Bildschirme |
| Ständige Arbeitsplätze in Fensternähe | Tageslichtblendung | Sonnenschutz erforderlich | ASR A3.4 | Jalousien, Rollos, Blendschutzfolien |
| Arbeitsplätze mit Präzisionsaufgaben | Hohe Beleuchtungsstärke | Bis 1.500 lx (sehr feine Arbeiten) | EN 12464-1 | Zusatzbeleuchtung (Arbeitsplatzleuchten) |
| Arbeitsplätze im Freien | Tageslicht variabel | Künstliche Beleuchtung bei Dunkelheit | ASR A3.4 | Baustrahler, Mastleuchten (mind. 20 lx) |
| Verkehrswege (Flure, Treppen) | Stolpergefahr | 100-150 lx, gleichmäßig | EN 12464-1 | Durchgehende Beleuchtung, keine dunklen Ecken |
Prüfung und Messung
| Was? | Wie? | Wo? | Wann? | Wer? | Dokumentation |
|---|---|---|---|---|---|
| Beleuchtungsstärke (Lux) | Luxmeter (Klasse B oder besser) | Arbeitsbereich (0,85m Höhe) | Bei Inbetriebnahme, nach Umbau, bei Beschwerden | Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sachverständiger | Messprotokoll mit Datum, Messwerten, Raum |
| Blendung (UGR) | Berechnung (Software) oder Leuchtdichte-Kamera | Arbeitsplatz (4 Blickrichtungen) | Bei Planung, bei Beschwerden | Lichtplaner, Sachverständiger | UGR-Tabelle oder Messprotokoll |
| Sicherheitsbeleuchtung | Funktionstest (Netzspannung trennen) | Alle Notleuchten | Jährlich (Volllast 60 Min.) | Elektrofachkraft | Prüfprotokoll nach Betreiber- und Fachvorgaben |
| Tageslicht | Sichtprüfung, ggf. Tageslichtquotient | Arbeitsräume | Bei Gefährdungsbeurteilung | Arbeitgeber, Fachkraft | In Gefährdungsbeurteilung |
Häufige Fragen
Gilt ASR A3.4 auch für Homeoffice?
Jein – eingeschränkt. ASR A3.4 gilt fürArbeitsstättenim Sinne der ArbStättV. Homeoffice istkeine Arbeitsstätte (außer bei Telearbeitsplatz nach §2 Abs. 7 ArbStättV).
Aber: Arbeitgeber hatFürsorgepflicht (§618 BGB) und muss auch im Homeoffice für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Praxis: Arbeitgeber sollte Homeoffice-Arbeitsplätzebegehen(mit Zustimmung) und auf ausreichende Beleuchtung hinweisen. ASR A3.4 istOrientierung, aber nicht verpflichtend.
Was passiert bei Mängeln in der Arbeitsstättenbeleuchtung?
Typische Folgen:
•Nachbesserung: Messung, Fachprüfung oder Anpassung der Beleuchtung
•Dokumentation: Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplan aktualisieren
•Prüfung: Aufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Unterlagen sehen wollen
•Beschwerden oder Vorfälle: können zusätzliche Nachweise auslösen
Praxis: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen dokumentieren und Fachplanung einbeziehen.
Muss ich als Arbeitgeber die Beleuchtung messen lassen?
Projektabhängig prüfen. ASR A3.4 fordertGefährdungsbeurteilung, nicht explizit Messung. Aber:
Wann Messung sinnvoll:
• BeiNeueinrichtung (Abnahme)
• BeiBeschwerden über Beleuchtung
• NachUmbau (Änderung der Beleuchtung)
• NachVorfällen oder Beschwerden (Klärung der Beleuchtungssituation)
Alternative: Sichtprüfung + Herstellerangaben (Lux-Werte aus Planung). Bei Zweifel: Messung durch Sachverständigen (~300-500€).
Gilt ASR A3.4 auch für Kleinbetriebe?
In der Regel ja. ASR A3.4 ist für Arbeitsstätten unabhängig von Größe oder Branche relevant. Auch Kleinbetriebe sollten prüfen:
• ausreichende Beleuchtung nach Tätigkeit und Raum
• Gefährdungsbeurteilung und nachvollziehbare Maßnahmen
• Sicherheitsbeleuchtung, wenn sie aus Nutzung oder Gefährdungsbeurteilung erforderlich wird
Erleichterung: Kleinbetriebe könnenvereinfachte Gefährdungsbeurteilungnutzen (z.B. DGUV-Vorlagen). Die konkrete Umsetzung sollte projektbezogen dokumentiert werden.
Tipp: Berufsgenossenschaft bietet kostenlose Beratung.
Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?
Zwei verschiedene Regelwerke:
•ASR A3.4:Arbeitsstättenregel. Konkretisiert Anforderungen der ArbStättV für Arbeitgeber.
•DIN EN 12464-1:Technische Norm. Freiwillig, aber "Stand der Technik". Konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte.
Zusammenhang: ASR A3.4verweist auf EN 12464-1 für technische Details. DIN-Werte können die Bewertung stützen, ersetzen aber nicht die Gefährdungsbeurteilung.
Praxis: Planung, Messung und Dokumentation projektbezogen abstimmen.
Normen & Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage. §3 fordert "ausreichende künstliche Beleuchtung". Die konkrete Umsetzung wird über Gefährdungsbeurteilung und Fachplanung eingeordnet.
Konkretisiert ArbStättV §3. Definiert Anforderungen an Beleuchtung, Tageslicht, Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 12464-1 für technische Details.
Technische Norm mit konkreten Lux-Werten, UGR-Grenzwerten. Freiwillig, aber "Stand der Technik". ASR A3.4 verweist darauf.
Ergänzung zu ASR A3.4 für Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen (1 lx, 60 Min.).
Übergeordnetes Gesetz. §3 fordert Gefährdungsbeurteilung. §4 fordert "Stand der Technik" (= EN 12464-1). Grundlage für alle Arbeitsstättenregeln.